Mündliche Anfrage „Einschränkungen von Abgeordneten während ihrer Mandatsausübung durch die Polizei“ in der Landtagssitzung am 06.11.2015 und Antwort der Landesregierung (Drucksache 6/1237).
Einschränkungen von Abgeordneten während ihrer Mandatsausübung durch die Polizei. Bei Kundgebungen gegen rechtsextremistische oder rechtspopulistische Vereinigungen wurde ich bei der Ausübung meines Mandats durch die Polizei eingeschränkt.
Bei Kundgebungen am 14. September 2015 in Waltershausen, am 19. September 2015 in Heilbad Heiligenstadt sowie am 28. Oktober 2015 in Erfurt wurde ich mit zum Teil nicht nachvollziehbaren Begründungen der Einsatzkräfte an der freien Mandatsausübung gehindert und in meiner Bewegungsfreiheit beschränkt. Am 19. September 2015 in Heilbad Heiligenstadt wurde ich von einem Einsatzbeamten physisch weggeschoben, als ich eine Personenfeststellung beobachten wollte. Dies wurde von mir umgehend mittels mündlicher Beschwerde dem zuständigen Einsatzleiter unter Angabe der Nummer, die auf der Uniform des Einsatzbeamten dargestellt war, gemeldet.
Die freie Mandatsausübung und das Recht zur parlamentarischen Kontrolle exekutiven Handelns durch Abgeordnete ist ein hohes Gut, das in der Verfassung des Freistaats Thüringen niedergelegt ist. Ich frage die Landesregierung: 94 Thüringer Landtag – 6. Wahlperiode – 32. Sitzung – 06.11.2015 (Staatssekretär Möller)
1. Unter welchen Voraussetzungen darf die Bewegungsfreiheit und das Anwesenheitsrecht von Abgeordneten durch Polizeivollzugsbeamte beschränkt werden?
2. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zu den oben angeführten Sachverhalten unter Berücksichtigung der in der Verfassung des Freistaats Thüringen niedergelegten Grundsätze der freien Mandatsausübung, Artikel 53, und dem aus der Verfassung abzuleitenden Recht der parlamentarischen Kontrolle exekutiven Handelns?
3. Welchen Eingang findet die Bewertung durch die Landesregierung in die Einsatzkonzeptionierung und Einsatzeinweisung für Thüringer Polizeibeamte im Vorfeld von Einsätzen im Zusammenhang mit Demonstrationslagen?
4. Welche Schulungsmaßnahmen werden ergriffen, um Einsatzbeamte auf die verschiedenen Situationen bei Kundgebungen und Demonstrationen insbesondere im Umgang mit anwesenden Abgeordneten vorzubereiten?
Für die Antworten der Landesregierung auf „Ganzen Beitrag lesen“ klicken